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Allgemeine Vertragsbedingungen / Kundeninformationen

I. Grundlegende Bestimmungen (
Stand 01.01.2021)
Der Vertrag kommt zustande mit
Ingo von Förster, Im Sande 4c, 21369 Nahrendorf,
nachfolgend Nordic Aktiv Reisen genannt. Die weiteren Angaben entnehmen Sie dem Impressum.
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen Nordic Aktiv Reisen und dem jeweiligen Kunden und werden mit der Buchung ausdrücklich anerkannt.

Sie gelten auch für die Busvermietung - soweit nicht im Angebot oder im Vertrag anders aufgeführt.

II. Abschluss des Reisevertrages
1.
Die Reiseangebote von Nordic Aktiv Reisen im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anmeldung (Vertragsangebot des Kunden).
2.
Wir empfehlen die schriftliche Anmeldung per Anmeldeformular aus dem Katalog, per Telefax, aus dem Internet oder per E-mail. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3.
Der Reisevertrag kommt durch schriftliche Reisebestätigung seitens Nordic Aktiv Reisen zustande.
4.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von der Anmeldung ab, so liegt hierin ein neues Angebot, an das Nordic Aktiv Reisen 7 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde den
Reisepreis zahlt.
5.
Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
Der Vertragstext (Anmeldedaten und AGB) wird bei Nordic Aktiv Reisen gespeichert. Die Speicherung ist jedoch nur befristet bzw. für den Kunden nicht zugänglich; der Kunde wird deshalb gebeten, selbst für einen Ausdruck oder eine  gesonderte Speicherung zu sorgen.

III. Preise, Bezahlung
1.
Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer.
2.
Der Kunde hat folgende Zahlungsmöglichkeiten:
- Vorkasse per Überweisung
3.
Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gem. § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung von 15% des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 260,- pro Reiseteilnehmer fällig, welche auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird. Die Anzahlung ist binnen einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung mit Sicherungsschein an Nordic Aktiv Reisen zu leisten.
4.
Die Restzahlung wird, wenn nicht anders vereinbart, 20 Tage vor Reiseantritt fällig, ohne dass es
einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Die Reiseunterlagen werden erst nach vollständiger
Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt bzw. versandt. Nordic Aktiv Reisen übernimmt keine Haftung, wenn infolge verspäteter Zahlungseingänge Reiseunterlagen nicht rechtzeitig verschickt werden können.
5.
Leistet der Kunde Anzahlung oder Restzahlung trotz Fälligkeit nicht innerhalb der vorbezeichneten Fristen, so ist Nordic Aktiv Reisen berechtigt, nach Aufforderung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer VII. 2. dieser Vertragsbedingungen zu belasten.
6.
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

IV. Preiserhöhung
1.
Liegen zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate, ist Nordic Aktiv Reisen berechtigt, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise nachträglich zu erhöhen, sofern damit einer Erhöhung der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Eine solche Preiserhöhung ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sich die Reise durch den erhöhten Wechselkurs für Nordic Aktiv Reisen verteuert hat. Sie ist ferner nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Nordic Aktiv Reisen nicht vorhersehbar waren.
2.
Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat Nordic Aktiv Reisen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Erhöhungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Nordic Aktiv Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
3.
Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von Nordic Aktiv Reisen über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen. Hierzu wird Schriftform empfohlen.

V. Leistungen
1.
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und auf der Internetseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Nordic Aktiv Reisen.
2.
Die im Prospekt und auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Nordic Aktiv Reisen bindend. Jedoch behält sich Nordic Aktiv Reisen ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
3.
Leistungsträger und Reisebüros sind von Nordic Aktiv Reisen nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in den Prospekten bzw. auf der Internetseite oder die Buchungsbestätigung von Nordic Aktiv Reisen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

VI. Leistungsänderungen
1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Nordic Aktiv Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Nordic Aktiv Reisen hat den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
2.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.
Im Falle einer erheblichen Änderung oder Abweichung einzelner Reiseleistungen ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Nordic Aktiv Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Nordic Aktiv Reisen über die Änderung der Reiseleistung ihr gegenüber geltend zu machen.

VII. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nordic Aktiv Reisen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Nordic Aktiv Reisen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von Nordic Aktiv Reisen berücksichtigt.
Nordic Aktiv Reisen hat diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschalisiert:
- bis 46Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
- bis 30 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises
- 29. - 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
- 6. - 3. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, Nordic Aktiv Reisen nachzuweisen, dass ihr kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung des tatsächlich entstandenen Schadens verpflichtet.
Im Falle eines Rücktritts kann Nordic Aktiv Reisen vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
3.
Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Nordic Aktiv Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde Nordic Aktiv Reisen gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

VIII. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von Nordic Aktiv Reisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
Nordic Aktiv Reisen erstattet dem Kunden jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern an Nordic Aktiv Reisen zurückerstattet worden sind.

IX. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
1.
Nordic Aktiv Reisen kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a)
Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Rücktrittstermin bzw. die Rücktrittsfrist werden in der Buchungsbestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben im Reiseprospekt oder in der Reiseausschreibung verwiesen.
b)
Ein Rücktritt durch Nordic Aktiv Reisen ist nur bis 3 Wochen vor Reisebeginn zulässig.
c)
Nordic Aktiv Reisen ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird, und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
d)
Der Kunde kann bei Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn Nordic Aktiv Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach Erklärung des Rücktritts durch Nordic Aktiv Reisen ihr gegenüber geltend zu machen.
2.
Nordic Aktiv Reisen kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der  Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von Nordic Aktiv Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Nordic Aktiv Reisen, so behält das Unternehmen den Anspruch auf den Reisepreis. Nordic Aktiv Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

X. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Nordic Aktiv Reisen als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Nordic Aktiv Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist Nordic Aktiv Reisen verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

XI. Gewährleistung
1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Nordic Aktiv Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nordic Aktiv Reisen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird.
2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Nordic Aktiv Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Dem Kunden wird empfohlen, die Kündigung schriftlich zu erklären. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Nordic Aktiv Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Der Kunde schuldet Nordic Aktiv Reisen den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn nicht völlig wertlos waren.
4. Schadenersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Nordic Aktiv Reisen nicht zu vertreten hat.

XII. Widerrufsrecht für Verbraucher
Das Widerrufsrecht  ist gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden sollen.

XIII. Haftungsbeschränkung
Die Haftung von Nordic Aktiv Reisen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen) oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien für die Beschaffenheit der Reise betroffen sind.
Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von Nordic Aktiv Reisen.
Dabei ist die Haftung der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbeschränkung nicht.

XIV. Verjährung
Ansprüche des Kunden nach den § 651 c bis § 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und Nordic Aktiv Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Nordic Aktiv Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

XV. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Nordic Aktiv Reisen steht dafür ein, Staatsangehörige der BRD, dem Land in dem die Reisen angeboten werden, über die Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Nordic Aktiv Reisen bedingt sind.

XVI. Reiseversicherungen
Für die eigene Sicherheit des Kunden empfiehlt Nordic Aktiv Reisen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.


XVII. Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Gerichtsstand  ist Sitz von Nordic Aktiv Reisen, soweit der Kunde nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


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